GebührenGEBÜHRENSCHULDNER
1. Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte oder zur Nutzung Berechtigte
GEBÜHRENMASSTAB
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Zentrale Schmutzwasserentsorgung
Bei zentraler Entsorgung bemisst sich die Schmutzwassergebühr nach der verbrauchten Trinkwassermenge. |
Dezentrale Entsorgung
Abflusslose Gruben – Gebühr bemisst sich nach der auf dem Grundstück verbrauchten Trinkwassermenge
Kleinkläranlage – Gebühr bemisst sich nach der Menge des entnommen Fäkalschlamms
Ein Teil der Fixkosten wird über Grundgebühren umgelegt. |
Höhe der Gebühren
1. Zentrale Schmutzwasserentsorgung
GRUNDGEBÜHR
MENGENGEBÜHREN
ABSETZUNGEN
2. Dezentrale Schmutzwasserentsorgung
a) Abflusslose Gruben
b) KleinkläranlagenGundgebühr:
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Grundlage für die Berechnung der Gebühren bildet die Gebührensatzung vom 06.07.2015 (als aktuelle Lesefassung)
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