Gebühren

GEBÜHRENSCHULDNER

 

1. Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte oder zur Nutzung Berechtigte

 

GEBÜHRENMASSTAB

 

 

Zentrale Schmutzwasserentsorgung

 

Bei zentraler Entsorgung bemisst sich die Schmutzwassergebühr nach der verbrauchten Trinkwassermenge.
Ein Teil der Fixkosten wird über Grundgebühren umgelegt.

 

 

Dezentrale Entsorgung

 

Abflusslose Gruben – Gebühr bemisst sich nach der auf dem Grundstück verbrauchten Trinkwassermenge

 

Kleinkläranlage – Gebühr bemisst sich nach der Menge des entnommen Fäkalschlamms

 

Ein Teil der Fixkosten wird über Grundgebühren umgelegt.

Höhe der Gebühren

 

1.  Zentrale Schmutzwasserentsorgung

 

GRUNDGEBÜHR

  • Für jede Wohneinheit (WE) 12 € / Monat 
  • Grundstücke mit gewerblicher, öffentlicher oder ähnlicher Nutzung und einem Jahresverbrauch bis 600 m3   12 € / WE-GE / Monat
  • Grundstück mit  einem Jahresverbrauch von mehr als 600 m3 70 € / WE-GW / Monat
  • Für Grundstücke mit  einer Mischnutzung und fehlender eigener Zwischenzähleinrichtungen wird die WE-GW in der Weise ermittelt, dass jeder Wohneinheit ein Verbrauch von 75 m³ angerechnet wird, während der restliche Wasserverbrauch die Grundlage  für die Ermittlung der WE-GW bildet.

MENGENGEBÜHREN     

  • 4,46 € / m3 Schmutzwasser

ABSETZUNGEN

  • Der Antrag auf Absetzung ist bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids schriftlich und jährlich zu stellen.
  • Der Antragsteller muss auf seine Kosten einen Nachweis durch den Einbau einer geeigneten Messeinrichtung führen.
  • Für landwirtschaftliche Betriebe soll der Nachweis durch einen besonderen Wasserzähler erbracht werden. Ohne diesen Nachweis erfolgt eine pauschale Ermittlung der nicht eingeleiteten Wassermengen gemäß § 51 des Bewertungsgesetzes mit einem Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten

 

2. Dezentrale Schmutzwasserentsorgung


a) Abflusslose Gruben

  • Gundgebühr: 11,00 € / Anlage / Monat 
  • Mengengebühr: 12,70 € / m³ ermittlte Trinkwassermenge    

b) KleinkläranlagenGundgebühr:

  • Grundgebühr: 6,00 € / Anlage / Monat 
  • Mengengebühr: 83,03 € / m³ Fäkalschlamm

 

Grundlage für die Berechnung der Gebühren bildet die  Gebührensatzung  vom 06.07.2015 (als aktuelle Lesefassung)
In der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 25.11.2024 in Kraft getreten am 01.01.2024  des ZVA Rothenburg/O.L. in Verbindung mit der PDF Download Satzung über öffentliche Schmutzwasserbeseitigung des ZVA Rothenburg / O.L.

 

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